Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel an der Therme in Bad Wilsnack (im Folgenden kurz: Hotel)

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast damit im Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt unter anderem folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.4. Mit der Auftragserteilung an das Hotel, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Hat der Kunde für einen Dritten bestellt, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2.3. Bestellen Kunden Leistungen des Hotels und wiederholen sie diese Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt (etwa bei telefonischen oder per E-Mail versandten Bestellungen), so sind sie verpflichtet auf ihren Erstkontakt ausdrücklich hinzuweisen. Andernfalls wird das Hotel jede Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen Stornierung auch als selbstständigen Auftrag abwickeln.
2.4. Soweit das Hotel Leistungen Dritter vermittelt (z.B. Massagetermine, Taxifahrten) oder auf Veranlassung des Kunden solche beschafft, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Kunden. Das Hotel bemüht sich um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Das Hotel ist aber nicht verpflichtet, die Leistungen im Interesse des Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen das Hotel, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2.5. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob pflichtwidrigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden. Satz1 und 2 gelten auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kunde hat unbeschadet der Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR zu entrichten. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, an vom Hotel leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
3.10. Bei Bezahlung von speziellen Preisangeboten, wie reduzierte Frühbucherangebote, ist die Einlösung von Gutscheinen ausgeschlossen.
3.11. Für Buchungen von Frühbucherangeboten gelten folgende Reservierungsbedingungen: Vorauszahlung des Gesamtpreises per Überweisung oder mit EC-Karte, keine Rückerstattung der Vorauszahlung, keine Änderung der Buchung, keine Stornierung der Buchung möglich, sofern mit dem Hotel nichts anderes vereinbart wird.
3.12. Die in print- oder digitalen Medien genannten Preise und Leistungen sind unverbindlich.

4. Nutzung der Webseite
4.1. Die unzweckmäßige Nutzung der Webseite www.hotel-an-der-therme-bad-wilsnack.de, die nicht dem normalen Gebrauch einer Webseite mit Buchungsmaschine entspricht, ist nicht erlaubt.
4.2. Der Zugang zur Webseite kann jederzeit Nutzern verweigert werden, welche diese nicht zweckmäßig nutzen.

5. Kreditkartenzahlung, -garantie
5.1. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die in seinem Namen getätigten Transaktionen. Weiterhin versichert der Kunde über 18 Jahre alt zu sein und richtige und vollständige Angaben zu allen Reiseteilnehmern zu machen.
5.2. Für die Abwicklung einer Buchung benötigt das Hotel persönliche Daten.

6. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
6.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
6.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
6.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

7. Rücktritt des Hotels
7.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2. vorliegt.
7.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
8.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
8.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
8.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50 Prozent des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt vorbehalten.

9. Pflichten des Kunden
9.1. Die vom Hotel zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie das Inventar sind pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen.
9.2. Das Team des Hotels und die von ihm beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Es gilt die jeweils gültige Hausordnung. Es ist Rücksicht auf andere Gäste des Hotels zu nehmen.

10. Haftung des Kunden für Schäden
10.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn bzw. Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
10.2. Der Kunde haftet ferner für jedweden aus seinem Hotelaufenthalt heraus Dritten entstehenden Schaden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt das Hotel bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen das Hotel geltend machen können.

11. Haftung des Hotels
11.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
11.2. Das Hotel haftet nicht für im Hotel abhanden gekommene Gegenstände des Gastes. Diese obliegen ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Darüber hinaus haftet das Hotel dem Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Wertgegenstände wird die Verwahrung im Hotel- oder Zimmersafe angeboten. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Etwaige Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
11.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 10.1. Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend.
11.4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 10.1. Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend.
11.5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.

12. Datenverarbeitung und Datenschutz
12.1. Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein.
12.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten vom Hotel zur Vertragsabwicklung und für Marketingzwecke ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Er erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass das Hotel ihn zu Marketingzwecken per Post, Fax, Telefon oder E-Mail kontaktieren darf. Der Kunde kann diese Erklärung jederzeit widerrufen oder auf bestimmte Kommunikationsformen beschränken.

13. Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Das Hotel kann jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern ohne die Kunden zu benachrichtigen. Die neueste Version wird grundsätzlich auf der Webseite erscheinen. Indem der Kunde die Buchung bestätigt akzeptiert er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist der Sitz des Hotels (19336 Bad Wilsnack).
13.3. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
13.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
13.5. Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht für das Hotel nicht.
13.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastronomie- und Veranstaltungsbereich im Hotel an der Therme in Bad Wilsnack
(im Folgenden kurz: Hotel)

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Hotels, mit Ausnahme von Hotelaufnahmeverträgen (hier gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel an der Therme in Bad Wilsnack), die vom Kunden beauftragt werden. Sie gelten ferner für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen, die zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern, Tagungen etc. sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotels.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder sonstigen Gegenstände bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
1.4. Mit der Auftragserteilung an das Hotel, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

2. Vertragsschluss, -partner; Verjährung
2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Mündliche und fernmündliche Angebote für Leistungen des Hotels gelten nur, wenn sie durch das Hotel in Textform bestätigt werden. Dies gilt ebenso für Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen. Dies gilt nicht für die normale Bedienung im Restaurant. Angebote des Hotels verlieren ihre Wirksamkeit, wenn eine schriftliche Annahmeerklärung durch den Kunden nicht binnen einer Frist von 10 Werktagen nach Absendung des Angebotes dem Hotel zugeht. Abweichungen zu dem Angebot bedürfen der Bestätigung des Hotels in Textform. Dies gilt ebenso für Vertragsänderungen.
2.2. Hat der Kunde für einen Dritten bestellt, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2.3. Bestellen Kunden Leistungen des Hotels und wiederholen sie diese Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt (etwa bei telefonischen oder per E-Mail versandten Bestellungen), so sind sie verpflichtet auf ihren Erstkontakt ausdrücklich hinzuweisen. Andernfalls wird das Hotel jede Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen Stornierung auch als selbstständigen Auftrag abwickeln.
2.4. Soweit das Hotel Leistungen Dritter vermittelt (z.B. Künstler, Taxifahrten) oder auf Veranlassung des Kunden solche beschafft, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Kunden. Das Hotel bemüht sich um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Das Hotel ist aber nicht verpflichtet, die Leistungen im Interesse des Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen das Hotel, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2.5. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden. Nicht enthalten im Preis sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn nachträglich Änderungen der Leistungen vom Kunden gewünscht werden und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kunde hat unbeschadet der Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR zu entrichten. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, an vom Hotel leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
3.9. Die in print- oder digitalen Medien genannten Preise und Leistungen sind unverbindlich

4. Nutzung der Webseite
4.1. Die unzweckmäßige Nutzung der Webseite www.hotel-an-der-therme-bad-wilsnack.de, die nicht dem normalen Gebrauch einer Webseite mit Buchungsmaschine entspricht, ist nicht erlaubt.
4.2. Der Zugang zur Webseite kann jederzeit Nutzern verweigert werden, welche diese nicht zweckmäßig nutzen

5. Kreditkartenzahlung, -garantie
5.1. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die in seinem Namen getätigten Transaktionen. Weiterhin versichert der Kunde über 18 Jahre alt zu sein und richtige und vollständige Angaben zu allen relevanten Vertragsdaten zu machen.
5.2. Für die Abwicklung des Vertrages benötigt das Hotel persönliche Daten.

6. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
6.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
6.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
6.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß Ziffer 6.4 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
6.4. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass das Hotel dies zu vertreten hat, so behält sich das Hotel vor, entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis folgenden gemäß aktueller Kostenprognose entgangenen Speise- und Getränkeumsatz in Rechnung zu stellen:
– Absage bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung: 35% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
– Absage bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
– Absage bis 14 Tage vor Beginn Veranstaltung: 70% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
– Absage bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
– danach: vollständige Zahlung der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose.

Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis mal Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Die Berechnung des Getränkeumsatzes erfolgt gemäß vereinbarter Getränkepauschale. War eine solche nicht vereinbart, wird anhand der Erfahrungswerte geschätzt.

7. Rücktritt des Hotels
7.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
– Speisen und Getränke, die der Kunde mitgebracht hat, im Hotel verzehrt werden;
– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
7.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
8.1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; Überschreitungen von mehr als 5 % bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
8.2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dies dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Sofern nichts anderes zwischen Hotel und Kunde vereinbart wird, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl behält das Hotel seinen Anspruch auf Zahlung der Vergütung der vereinbarten Leistungen entsprechend dem Eingang der Absage wie folgt:
– Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung: der Kunde muss die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt, zuzüglich 35 % der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenen Vergütung.
– Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: der Kunde muss die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt, zuzüglich 50 % der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenen Vergütung;
– Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: der Kunde muss die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt, zuzüglich 70 % der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenen Vergütung;
– Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: der Kunde muss die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt, zuzüglich 90 % der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenen Vergütung;
– danach: der Kunde muss die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlen.
Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl.
8.3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
8.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

9. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

10. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
10.1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
10.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
10.3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
10.4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
10.5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

11. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
11.1. Mitgeführte Gegenstände des Kunden und seiner Gäste (z. B. Garderobe) befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Die Gegenstände obliegen ausschließlich der Aufsichtspflicht des Kunden.
11.2. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet das Hotel dem Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

12. Pflichten des Kunden
12.1. Nutzt ein Kunde zu Veranstaltungszwecken vom Hotel zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten, so hat er diese und das Inventar pfleglich zu behandeln.
12.2. Für die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen sowie sonstiger Veranstaltungsmittel, die vorab mit dem Hotel abgestimmt werden muss, ist allein der Kunde verantwortlich. Er hat Gäste der Veranstaltung vor jedweder Gefährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtungen zu sorgen.
12.3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Das Hotel kann dem Kunden die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese nach sachgerechter Einschätzung nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung der Räumlichkeiten übereinstimmen oder wenn diese vertraglichen Regelungen widersprechen. Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.
12.4. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, kann das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
12.5. Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Kunde verpflichtet, zwingende Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu achten und erforderlichenfalls rechtzeitig, spätestens jedoch zehn Werktage vor einer Veranstaltung, alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der GEMA) und/oder alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen und dem Hotel unaufgefordert vorzulegen.
12.6. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, ist das Hotel berechtigt, die Räumlichkeiten für die Veranstaltung nicht zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, bleibt dabei unberührt.
12.7. Wird das Hotel wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt der Kunde das Hotel von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.
12.8. Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der vom Hotel zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförderung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren und/oder Dienstleistung sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.
12.9. Der zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Endzeitpunkt der Veranstaltung ist einzuhalten. Ist ein Ende nicht vereinbart worden, darf bei Veranstaltungen bis 23.00 Uhr Musik gespielt werden, danach darf die Raumlautstärke nicht überschritten werden. Die Veranstaltung selbst ist um 1.00 Uhr zu beenden.
12.10. Das Team des Hotels und die von ihm beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Es gilt die jeweils gültige Hausordnung. Es ist Rücksicht auf andere Gäste des Hotels zu nehmen.

13. Haftung des Kunden für Schäden
13.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
13.2. Der Kunde haftet fern für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt das Hotel bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen das Hotel geltend machen können.
13.3. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

14. Haftung des Hotels
14.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
14.2. Der Kunde bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er sich vor Abschluss dieses Vertrages davon überzeugt hat, dass die angemieteten Räumlichkeiten zur Durchführung seiner vorgesehenen Veranstaltung geeignet sind. Das Hotel sichert keine Eignung der Mietsache für den vorgesehenen Zweck zu.
14.3. Das Hotel haftet nicht für im Hotel abhanden gekommene Gegenstände (siehe Punkt 11.). Darüber hinaus haftet das Hotel dem Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
14.4. Soweit dem Kunden Stellplätze auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 14.1. Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend.

15. Datenverarbeitung und Datenschutz
15.1. Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein.
15.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten vom Hotel zur Vertragsabwicklung und für Marketingzwecke ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Er erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass das Hotel ihn zu Marketingzwecken per Post, Fax, Telefon oder E-Mail kontaktieren darf. Der Kunde kann diese Erklärung jederzeit widerrufen oder auf bestimmte Kommunikationsformen beschränken.

16. Schlussbestimmungen
16.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Das Hotel kann jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern ohne die Kunden zu benachrichtigen. Die neueste Version wird grundsätzlich auf der Webseite erscheinen. Indem der Kunde die Buchung bestätigt akzeptiert er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
16.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels (19336 Bad Wilsnack).
16.3. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
16.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
16.5. Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht für das Hotel nicht.
16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hausordnung – Hotel an der Therme GmbH
Stand: April 2017

Liebe Gäste,
wir heißen Sie in unserem Haus herzlich Willkommen.
Mit dem Betreten des Hauses, der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung, erkennen Sie diese Hausordnung und die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) an. Die Hausordnung ist ein Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Allgemeine Regeln
• Hotelräume und deren Ausstattung, sowie das Hoteleigentum sind pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass ein durch Sie verursachter Schaden dem Hotel zu ersetzen ist und Ihnen in Rechnung gestellt wird.
• Auf andere Gäste ist Rücksicht zu nehmen.
• Wir bitten Sie, Beanstandungen im Zimmer oder durch das Hotelpersonal bzw. andere Gäste hervorgerufene Unannehmlichkeiten sofort an der Rezeption zu melden.
• Rauchen (auch E-Zigaretten) und Drogen sind im gesamten Haus verboten. Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei, Drogenmissbrauch o.ä. werden generell zur Anzeige gebracht.
• Offenes Feuer, Rauchen, Kerzen anzünden ist nicht erlaubt. Bei einem Verstoß berechnen wir je nach Verschmutzung eine Reinigungspauschale.
• Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, sich aus den Fenstern zu lehnen – es darf lediglich zum Lüften geöffnet werden. Das Fensterbrett darf nicht als Sitzgelegenheit genutzt werden und es darf nichts aus den Fenstern geworfen oder auf das Fensterbrett gelegt werden
• Ab 23:00 bis 7:00 Uhr besteht im Hotel Nachtruhe. Bitte vermeiden Sie Lärm, um andere Gäste nicht zu stören. Personen, die gegen die Nachtruhe verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt verweigert werden.
• In allen Räumen und in den Außenanlagen gilt das Kinder- und Jugendschutzgesetz.
• Die Mitarbeiter des Hotels sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Hausordnung grundsätzlichen jedem Gast zum Hausverbot weisungsberechtigt.

2. Hotelräume/Zimmer
• Check-In ist ab 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr und Check-Out ist bis 11:00 Uhr.
• Beim Verlassen des Hotels bitte die Zimmertür zuziehen. Zudem bitten wir Sie, beim Check-Out den Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben.
• Nach 22:00 Uhr sind die öffentlichen Bereiche im Hotel verschlossen. Zum Haus erhalten Sie Zutritt mit Ihrem Schlüssel am Nebeneingang. Der Zutritt von Dritten oder die Überlassung von Räumen des Hotels durch Gäste an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig.

3. Bezahlung
• Bei uns kann Bar oder mit EC Karte; Maestro; VISA; MasterCard bezahlt werden, wobei Karten- zahlungen nur bei Beträgen von über 10 Euro möglich sind. Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsleitung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Rechnung bzw. Ihr Wechselgeld sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen sind nicht mehr möglich.
• Bei 200er und 500er Banknoten, notieren und kontrollieren wir Ihre Personalien. Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis.

4. Haustiere
• In unserem Hotel sind kleine bis mittlere (erzogene) Hunde nach vorheriger Absprache erlaubt. Bitte bringen Sie ein Körbchen bzw. eine Schlafgelegenheiten für Ihr Haustier mit. Bitte melden Sie bereits bei der Zimmerreservierung Ihr Haustier an.

5. Frühstück
• Die Frühstückszeiten sind: Montag bis Freitag von 07:30 bis 09:30 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 07:30 bis 10:30 Uhr.
• Das Frühstück wird im Haupthaus im Frühstücksraum angeboten. Es dürfen keine Speisen und Getränke vom Buffet mitgenommen werden, sofern nicht ausdrücklich vom Hotel erlaubt. Auf Nachfrage stellen wir Ihnen gegen gern zu einem angemessen Preis ein Lunchpaket zur Verfügung.
• In unserem Frühstücksraum sind keine Haustiere erlaubt.

6. Restaurant und Bowlingbahn
• Allgemeines
– Die Öffnungszeiten für unser Restaurant und unsere Bowlingban erfahren Sie an der Rezeption bzw. auf unserer Homepage (Änderungen sind jeder Zeit möglich).
– Gutscheine müssen vor der Bestellung dem Servicepersonal vorgelegt werden.
– Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
– Auf Garderobe ist selbst zu achten, wir übernehmen keine Haftung.
– Stark angetrunkenen Gästen verweigern wir den Zutritt bzw. den Ausschank von alkoholischen Getränken.
• Reservierungen
– Eine Reservierung wird sowohl für Tische im Restaurant als auch für die Bowlingbahn empfohlen. Bei von uns bestätigten Reservierungen garantieren wir Ihnen die von Ihnen gewünschte Zeit und Anzahl der Tische bzw. Bowlingbahnen. Ein Anspruch auf bestimmte Tische oder bestimmte Bowlingbahnen besteht nicht. Ab einer Reservierung von Tischen für mehr als 4 Personen bzw. mehr als zwei Bowlingbahnen bzw. von Bowlingbahnen für mehr als zwei Stunden ist eine Bestätigung Ihrerseits in Textform (z. B. per E-Mail oder Fax) nötig. Diese Bestätigung ist unmittelbar nach der Reservierung zu tätigen. Sollten Sie den von uns genannten Bestätigungstermin nicht einhalten, wird die Reservierung von uns gestrichen.
– Reservierungen sind verbindliche Bestellungen, die einzuhalten sind. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung und ggf. Schadensersatz für entgangen Gewinn geltend zu machen (z. B. Preis für die volle Anzahl an Stunden und. Bahnen der Bowlingbahn, die sie reserviert haben entsprechend der jeweils gültigen Preisliste).
– Wir bitten Sie, 10 Minuten vor Spielbeginn zu erscheinen, damit Sie pünktlich anfangen können. Der Reservierungsanspruch verfällt bei einer Überschreitung der Anfangszeit von 10 Minuten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die von Ihnen gewünschten Reservierungszeiten sowohl bei Anfang und bei Ende pünktlich einhalten müssen, auch wenn die von Ihnen begonnene Runde noch nicht zu Ende gespielt wurde.
• Berechnung für Bowlingbahnen
– Die Bowlingbahnen werden bei uns pro Bahn/pro Stunde abgerechnet. Die aktuellen Preise entnehmen Sie der Preisliste an der Rezeption im Hotel oder der Homepage (Änderungen vorbehalten).
– Wir gewähren unseren Kunden zahlreiche Rabatte (Gutscheinbuch, Bonuskarte, Sportvereine). Bitte haben Sie Verständnis, dass Rabatte gleich welcher Art nicht miteinander kombinierbar sind. Es gilt der Rabatt der für Sie am günstigsten ist. Sollten Sie in den Genuss eines Rabattes kommen, müssen Sie dies vor Beginn des Bowlingspiels kundtun.
– Sollten Bahnen defekt sein (auch im laufenden Spiel) gilt dies als höhere Gewalt. Die gebuchte Zeit kann nicht ersetzt werden. Bei Ausfällen der Anlage, die wir als Haus zu verantworten haben, brauchen Sie jedoch selbstverständlich die ausgefallene Spielzeit nicht bezahlen.
• Verhalten im Bowlingbereich
– Das Betreten der Bahnen ist nicht gestattet. Die Bahnen sind stark geölt. Es besteht Rutschgefahr. Ebenso ist es nicht gestattet in die Ballhebevorrichtung zu greifen, um evtl. Störungen eigenmächtig zu beheben. Auch hier besteht Unfallgefahr.
– Bei Störungen jeglicher Art, bitten wir Sie, unser Servicepersonal zu rufen.
– Das Betreten der Bowlingbahn ist nur mit festen, flachen und sauberen Schuhen gestattet.
– Es befindet sich immer nur ein Spieler pro Bahn auf der Anlauffläche.
– Auf dem Bahnanlauf darf weder gegessen noch getrunken werden.
– Beachten Sie die Markierung auf der Ballablage. Liegen dort zu viele Bälle, kann es zu Ballstaus oder Verletzungen (durch herabfallende Bowlingbälle) kommen.
– Kinder dürfen sich auf der Bowlingbahn nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen oder Schäden, die durch eine unterlassene Aufsichtspflicht seitens der Eltern oder etwaiger Aufsichtspersonen entstehen.

7. Beschädigungen und Verschmutzung
• Schäden und Verschmutzungen melden Sie bitte umgehend an der Rezeption.
• Bei Beschädigungen oder Verschmutzungen ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzten. Schadensersatzzahlungen sind in der Regel unverzüglich und in bar zu leisten.
• Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

8. Rauchen
• Wir bitten Sie das Rauchen im gesamten Hotel zu unterlassen. Nutzen Sie die Terrassen, den Garten oder den Innenhof/Biergarten. Fragen Sie nach einem Aschenbecher. Wir müssen Sie ferner darauf hinweisen, dass die Verunreinigung des Zimmers durch Rauch, Ihnen in Rechnung gestellt wird. Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden oder der Rauchmelder mutwillig manipuliert worden sein, übernimmt das Hotel keine Haftung. Die dadurch entstandenen Kosten sind unmittelbar zu begleichen oder werden dem Gast nachträglich in Rechnung gestellt.

9. Waffen und Illegale Rauschmittel
• Das Mitbringen von Waffen und illegaler Rauschmittel ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverweis. Es werden umgehend die zuständigen Behörden benachrichtigt.

10. Schlüsselverlust
• Der Verlust des Zimmerschlüssels ist unverzüglich zu melden, um die Sicherheit in unserem Haus zu gewährleisten. Da der Zimmerschlüssel einer Zentralschließanlage zugehörig ist, führt der Verlust des Zimmerschlüssels zu einer Berechnung von 100,00 €. Der Verlustpreis bzw. die Schadensersatzzahlung ist unverzüglich und in bar zu leisten (oder werden dem Gast nachträglich in Rechnung gestellt). Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

11. W-LAN
• Bei der Nutzung des W-LAN (sofern verfügbar) sind die Bestimmungen des Datenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße sind anzeigepflichtig.

12. Elektrische Geräte
• Die Verwendung von mitgebrachten elektrischen Geräten, wie z.B. Wasserkocher, Kochplatten, Grills oder ähnlichem ist nicht gestattet. Ein Wasserkocher kann an der Rezeption ausgeliehen werden.

13. Feuer
• Im Fall eines Brandes bitten wir Sie, sich an den Evakuationsplänen zu orientieren. Wir bitten Sie auch, die Rezeption umgehend zu benachrichtigen.
• Sie finden den Alarmierungsplan mit den eingezeichneten Fluchtwegen neben Ihrer Zimmertür und auf den Fluren. Feuerlöscher befinden sich auf jeder Etage in der Nähe der Treppe. Im Brandfall verhalten Sie sich bitte ruhig und verlassen jedoch zügig entsprechend dem Fluchtplan das Gebäude. Bitte alarmieren Sie durch Knopfdruck des Hausalarmes (auf den Fluren) andere Gäste, die Feuerwehr wird dadurch ebenfalls alarmiert.
• Bitte lesen Sie sich die auf den jeweiligen Zimmern angebrachten Anweisungen zur Feuerverhütung genauestens durch und halten Sie sich im Notfall an die Regelungen.

14. Wertgegenstände
• Das Hotel übernimmt beim Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) und Gepäck ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe und mitgebrachter technischer Geräten und ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.

15. Pfundsachen
• Die im Hotelzimmer hinterlassenen persönlichen Gegenstände eines abreisenden Gastes werden auf seinen Wunsch und auf seine Kosten an eine von ihm angegebene Adresse zurückgesandt. Sollte eine solche Disposition dem Hotel nicht vorliegen, so werden diese Gegenstände für 3 Monate im Hotel aufbewahrt.

16. Der Umwelt zuliebe
• Während Ihres Aufenthalts im Hotel bitten wir Sie um umweltfreundliches Verhalten vor allem beim Umgang mit Wasser und elektrischem Strom. Im Hotelbereich werden Tonnen von Handtüchern gewaschen, sehr viele davon unnötigerweise. Da Waschmittel die Umwelt sehr stark belastet, können Sie jetzt ein Zeichen setzen: Handtücher auf dem Halter: „Ich benutze sie ein weiteres Mal.“ Handtücher auf dem Boden: „Bitte austauschen.“
• Die Müllberge werden immer größer, darum trennen wir unseren Müll wie Flaschen, Zeitungen, Tetra-Packungen und Dosen vom Restmüll. Danke für Ihre Mithilfe.

17. Sonstiges
• Wir behalten uns das Recht vor, den bestehenden Vertrag fristlos aufzulösen und denjenigen Gästen Dienstleistungen zu unterbinden, falls durch sie die Hausordnung missachtet wird und durch das Verhalten des Gastes dem Hotel oder anderem Gästen Schaden zugefügt wird. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen bleibt bestehen.
• Änderungen der Allgemeinen Hausordnung sind jederzeit möglich und an der Rezeption beim Check-In nachzulesen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die Beachtung dieser Hausordnung. Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Hotel an der Therme.

Ihre Familie Weinert